Dezember 2007 - Kennzeichnung
Neue Kennzeichnungspflicht ab Januar 2008:
Angabe des Ursprungslandes bei allen Obst- und Gemüsearten
Bei allen Obst- und Gemüsearten muss künftig das Ursprungsland angegeben werden.
Bislang galt diese Kennzeichnungspflicht nur für diejenigen Obst- und
Gemüsearten, auf welche die EG-Vermarktungsnormen anwendbar waren. Durch eine
Änderung im europäischen Recht (Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.
1182/2007 des Rates) müssen jetzt alle Obst und Gemüsearten entsprechend ihres
Ursprungslandes gekennzeichnet werden. Die neue Regelung tritt am 01. Januar
2008 in Kraft und gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Über den Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:273:0001:0030:DE:PDF können Sie die entsprechende Verordnung auf der Homepage der EU nachlesen.
Die Einhaltung dieser Vorschrift wird von den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder bei der Einfuhr, Ausfuhr und auf allen Vermarktungsstufen kontrolliert.
Firma ZELGER GmbH wird ab dem 01. Januar 2007 Ware ohne Ursprungsauszeichnung nicht mehr annehmen oder weiterleiten. Da über die Ausführung der Kennzeichnung bislang noch keine Detailvorschrift besteht, wird grundsätzlich die Angabe des ausgeschriebenen Ursprungslandes im Kennzeichnungsfeld (Etikett) des Packstückes oder der Umverpackung empfohlen.
Darüber hinaus ist die Angabe des Ursprungslandes für alle Obst- und Gemüsearten auch auf Lieferscheinen und Rechnungen sowie Begleitpapieren erforderlich.
Weiterhin machen wir vorsorglich darauf aufmerksam, dass künftig die von Ihnen gelieferten Artikel nach den durch GS1 aufgestellten Richtlinien laut Anforderungsprofil "Informationsbedarf und Lösungsansätze in der logistischen Kette von Obst und Gemüse" deklariert sind.
Diese Vorgaben finden Sie bei Bedarf unter:
Http://www.gs1-germany.de/internet/content/e39/e466/e468/datei/ecr/gruenes_sortiment/obst_und_gemuese_v1_2.pdf
Über den Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:273:0001:0030:DE:PDF können Sie die entsprechende Verordnung auf der Homepage der EU nachlesen.
Die Einhaltung dieser Vorschrift wird von den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder bei der Einfuhr, Ausfuhr und auf allen Vermarktungsstufen kontrolliert.
Firma ZELGER GmbH wird ab dem 01. Januar 2007 Ware ohne Ursprungsauszeichnung nicht mehr annehmen oder weiterleiten. Da über die Ausführung der Kennzeichnung bislang noch keine Detailvorschrift besteht, wird grundsätzlich die Angabe des ausgeschriebenen Ursprungslandes im Kennzeichnungsfeld (Etikett) des Packstückes oder der Umverpackung empfohlen.
Darüber hinaus ist die Angabe des Ursprungslandes für alle Obst- und Gemüsearten auch auf Lieferscheinen und Rechnungen sowie Begleitpapieren erforderlich.
Weiterhin machen wir vorsorglich darauf aufmerksam, dass künftig die von Ihnen gelieferten Artikel nach den durch GS1 aufgestellten Richtlinien laut Anforderungsprofil "Informationsbedarf und Lösungsansätze in der logistischen Kette von Obst und Gemüse" deklariert sind.
Diese Vorgaben finden Sie bei Bedarf unter:
Http://www.gs1-germany.de/internet/content/e39/e466/e468/datei/ecr/gruenes_sortiment/obst_und_gemuese_v1_2.pdf



