Dezember 2007 - Kennzeichnung Zitrus

Sehr geehrte Lieferanten,

wir hatten Sie bereits sporadisch darüber informiert, dass es bei Untersuchungen seitens der Behörden, als auch bei eigenen oder deren unserer Abnehmer, immer wieder zu Abweichungen bezüglich der korrekten Deklaration verschiedener Zitrusfrüchte kam und kommt.
Auch im Nachgang dieser Information haben wir bei zahlreichen Untersuchungen diesbezügliche Abweichungen feststellen müssen. Die letzte publizierte Abweichung wurde durch die bundesweite Ökotest-Untersuchung von Clementinen festgestellt.
Hinsichtlich einer nicht auszuschließenden Kreutzkontamination verschiedener Oberflächenbehandlungsmitteln in den entsprechenden Industrie- oder Transportanlagen, haben Sie zukünftig bitte nachfolgende Deklaration für alle Zitrusfrüchte vorzunehmen. Auch bei den Artikeln die keiner Klasse unterliegen wie z.B. Grapefruit, Pomelos usw. ist präventiv so vorzugehen:

"gewachst; konserviert mit Imazalil, O-Phenylphenol, Thiabendazol"

Bei der nach der Ernte unbehandelten Früchten wird natürlich kein Konservierungsmittel angegeben. Die Angabe Diphenyl ist schon seit langer Zeit verboten. Weiterhin sind Begrifflichkeiten wie "künstlich gewachst", "behandelt mit ..." "Schale zum Verzehr nicht geeignet" o.ä. grundsätzlich überflüssig, wenn nicht sogar falsch und werden ganz weggelassen!

Zur Umsetzung dieser Maßnahme in allen Abpackbetrieben für alle Zitrusprodukte werden wir Ihnen eine Karenzzeit bis KW 52/2007 einräumen. Bei loser Ware kann diese Kennzeichnung neben dem festen Kartoneindruck übrigens auch durch ein Zusatzklebeetikett erfolgen.

Sollten bei routinemäßigen Kontrollen durch unser Haus oder auch unserer Kunden, weitere Abweichungen festzustellen sein, werden wir sämtliche entstehenden Kosten direkt einfordern und den verantwortlichen Betrieb bzw Lieferanten sofort auslisten.

Wir wünschen Ihnen erfolgreiche Geschäfte !