Lebensmittelsicherheitskonzept und Verbraucherschutz

Im Interesse aller Kunden und Verbraucher und somit auch in Ihrem eigenen Interesse - persönlich mit Ihrer Familie als tägliche Endverbraucher - sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass sich die aktuell vorliegenden gesetzlichen Regelungen der Behörden und Vorgaben diverser Umweltschutzorganisationen leider nicht genügend mit den Forderungen und dem Recht der Verbraucher in puncto effektiver Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelvertrauen decken.

Folglich haben wir u.a. in Form eines Leitfadens unsere ab sofort und allgemein gültigen Lieferantenanforderungen neu definiert und diese strengen Kriterien auch zeitgleich als rechtsverbindlichen Bestandteil unserer Lieferantenvereinbarung festgelegt.

Um aber die praktische Umsetzbarkeit auch sicherzustellen, haben wir uns rechtlich und inhaltlich an den Werten der Rückstands-Höchstmengen-Verordnung (RHmV) und der akuten Referenzdosis (ARFD) orientiert. Ferner stützen wir uns auf das Lebens- und Futtermittel-Gesetzbuch (LFGB) sowie Vorgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) sowie der UN-Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Unser Unternehmen bestimmt und korrigiert System und Umfang dieses zum Teil normengelösten Konzeptes stets aktuell, abgestimmt auf die Effizienz zwischen Chancen- und Risikomanagement im PDCA-Verfahren (plan-do-check-add).

Das Thema Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz ist seit jeher visionäres Thema unseres Hauses. Im Februar 2002 zählt deshalb der Geschäftsführer Herr Siegfried ZELGER zu den Initiatoren der Untersuchungsring und Lebensmittelberatung Bayern (ULB) GmbH.

Ein stetes Anliegen war und ist es auch, die gesamte Prozesskette (FoodChain) vom Erzeuger bis zum Kunden zu steuern und zu kontrollieren. Aber auch mit Herstellern von Pflanzenschutzmitteln und Agraringenieuren stehen wir immer wieder in engem Dialog.

Grundlage unserer Produktsicherheitspolitik ist jedoch die Produktion nach dem EurepGAP Standard. Dieser definiert u.a. die Elemente der "good agricultural practice" (GAP). Darin enthalten sind Themenfelder wie "Integrated Crop Management" (ICM), "Integrated Pest Control" (IPC), "Quality Management System" (QMS), "Hazard Analysis and Critical Control Points" (HACCP), Arbeitsgesundheit, Arbeitssicherheit, Sozialwesen, Umweltschutz und Naturschutzmanagement.

1. Anbauflächen und Vertragserzeuger

Wir tragen dem Gedanken des kontrolliert integrierten Landbaus und der ganzheitlichen Betrachtung von Erzeugung, Bearbeitung und Verpackung, Transport und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, einschliesslich der Vielschichtigkeit der ethnischen, kulturellen und sozialen Aspekte Rechnung.
Jeder Vertragserzeuger verpflichtet sich zur Einhaltung der aktuell gültigen Richtlinien unseres Qualitätshandbuches. Die strengen Kontrollen zur Einhaltung tragen dazu bei, dass sich die Kunden auf die gesicherte Herkunft der Früchte und eine umwelschonende Landbewirtschaftung sowie höchste Qualität und Produktsicherheit verlassen können.

Auswahl

Gemäss Qualitätshandbuch beginnt der Herstellungsprozess mit der Auswahl der Anbaufläche laut ICM und der Vertragserzeuger bzw Vorlieferanten. Sämtliche Anbauflächen werden dort ausgesucht, wo ideale Bedingungen für höchste Qualität vorliegen. Agraringenieure prüfen anschliessend Risiken und Qualitäten der Umgebung, aber auch Fähigkeiten und Kenntnisse der Erzeuger.

Anforderungen

Erzeuger müssen Schulungsmassnahmen absolvieren, um am EurepGAP Programm teilhaben zu können. Ferner erhalten Sie umfassende Schulungen in phänologischer Entwicklung, integriertem Schädlingsmanagement, nützliche Organismen, Spritzmitteleinsatz. Seminarinhalte sind u.a. Umwelt- und Gesundheits- sowie Verbraucherschutz, Bewässerung, Düngung, Zucht, Schnittechnik, etc. Dadurch ist den Erzeugern das Bewusstsein für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz nahegebracht worden.

Dokumentation

Vertragserzeuger führen schriftlich sog. Feldkarten, in denen alle acker- und pflanzenbaulichen Massnahmen aufgezeichnet werden. Wir behalten uns vor, Erzeuger mit unvollständig geführten Dokumentationen bei Ernte und Vermarktung unberücksichtigt zu lassen.

Kontrollen

Ein kontrolliert integriert wirtschaftender Vertragslandwirt untersteht der laufenden Kontrolle durch beauftragte Agraringenieure. Die Betriebe sind verpflichtet, den regelmässig auch unangemeldet erscheinenden Kontrolleuren Zutritt zum gesamten Betrieb zu gewähren.

2. Produktionsplanung und Produktion

Grundstein eines hohen Qualitätsstandards im weitesten Sinne sind gesunde Böden und eine gute Produktionsplanung. Auf der Erzeugungsbasis der vergangenen Jahre werden Daten abgeglichen und bewertet und führen zu strategischen Produktions- und Aktionsplänen für bevorstehenden Fruchtsaisonen.

Dünge- und Pflanzenschutzprogramme

Von jeder Anbaufläche existieren Boden- und Blätter- sowie Fruchtproben, die wiederum durch Agraringenieure genommen wurden und analysiert werden. Die Ergebnisse finden direkten Eingang in Düngeprogramme. Ausserdem werden Bewässerungsprogramme erstellt, bei denen die Bodenfeuchtigkeit und die Verdunstung in Abhängigkeit der Pflanzenerfordernisse berücksichtigt werden.

Schädlingsbekämpfungsprogramme dürfen zu keinerlei Beeinträchtigung von Mensch und Umwelt führen. Ebenso dürfen nützliche Organismen nicht geschädigt werden und das natürliche Gleichgewicht muss erhalten bleiben. Neben chemischen Behandlungen werden auch alternative Methoden angewandt. Besonderer Wert wird auf den Einsatz von Nützlingen und modernen Wirkstoffen gelegt. Bei der Auswahl der Mittel finden die in Deutschland geltenden Höchstwerte der MRL und ARfD Berücksichtigung sowie die Wertedosierung und Giftigkeitsklassifizierung bezüglich der Nachernte-Intervalle. Alle Produkte sind bekannte Markenartikel, die zum Teil für die Erzeuger beschafft werden und ausschliesslich mittels kalibrierter Sprühgeräte planmässig ausgebracht werden.

Zur Überwachung der Rückstandssituation von Pestiziden oder Schwermetallen, PCBs oder sonstiger bedenklicher Substanzen werden regelmässig Bodenproben entnommen und in akkreditierten Instituten untersucht.

3. Ernteplanung und Ernte

Die Ernteplanung erfolgt nach den jeweiligen Reifungszeiten der einzelnen Regionen. Hierbei wird der Personal- und der Arbeitsmaterial- sowie der Transportbedarf geplant und vorterminiert.
Da die Ernte unter Berücksichtigung des Reife- und Gesundheitszustandes erfolgt, muss hier der Zeitabstand zwischen Pflanzenschutzmassnahmen und Ernte strikt eingehalten werden. Wir beachten hier strikt die PHI-Werte (Nachernteintervalle) und verschieben durchaus Erntetermine. Unsere Erzeugnisse werden erst geerntet, wenn durch Rückstandsanalysen die Unbedenklichkeit nachgewiesen werden konnte und dadurch die Anbaufläche zur Ernte freigegeben worden ist. Die Prüfberichte der akkreditierten Labors beinhalten die sogenannten Farmer-Codes, die sich auch auf den Lieferscheinen wiederfinden. So können wir bei laufenden Lieferungen immer gewährleisten, die RHmV und die ARfD einzuhalten. Auf Anforderung stellen wir unseren Kunden auch gerne die Farmer-Codes zur Verfügung.

Erntehelfer werden zu Beginn einer jeden Saison in den erforderlichen Erntetechniken geschult und mit Arbeitskleidung und Arbeitsmitteln ausgestattet. Die Ernte erfolgt per Hand und in kleinen desinfizierten Erntegebinden, um die Früchte zu schonen, Quetschungen zu vermeiden und bestmögliche Selektion zu gewährleisten. Hygienevorschriften werden strikt eingehalten. Die Erntekisten tragen Feldnummern, welche Rückschluss auf den Farmer-Code zulassen.

4. Transport und Verpackung

Nach der Feldarbeit gelangen unsere gefüllten Ernetbehältnisse bereits direkt per Kühlfahrzeug in die zentralen Packhäuser, um dort nach der Dokumentation und Qualitätsprüfung mit Freigabe über die Vorkühlung in den Bearbeitungs- und Verpackungstrakt zu gelangen.

5. Bearbeitung und Verpackung

Wir stellen allen Personen, die mit unseren Ernteerzeugnissen in Kontakt kommen oder auch kommen können, entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung. Unsere Hygienestandards sind definiert, veröffentlicht und bekannt und die Produktionsleitung sorgt dafür, das diese auch bewusst eingehalten werden. Alle Mitarbeiter sind durch Schulungen über alle Anwendungen informiert.

6. Transport zum Kunden

Die eingesetzten Transportfahrzeuge tragen den besonderen Produktmerkmalen Rechnung und Beförderungsbedingungen sowie Versandanweisungen werden in jeweiligen Transportverträgen festgelegt.

7. Durchführung und Umsetzung

Das vorliegende Sicherheitskonzept definiert sich u.a. durch diverse aktuelle Kundenanforderungen mit zum Teil individuellen Pflanzenschutzmittel-Höchstmengen und Wirkstoffverboten. Unsere Kunden würdigen die immensen Anstrengungen und den beachtlichen Aufwand durch kontinuierliche Bestelltreue und ein solides Preisniveau. Diese Vorteile können wir im Gegenzug zu unseren strengen Vorgaben auch an unsere Vertrags- und Vorlieferanten weitergeben. Neben strikten Sanktionen im Negativfalle erhalten diese somit auch erweiterte Möglichkeiten bei Konformität.

Gemeinsam mit unseren Auftraggebern und Produzenten prüfen, korrigieren und verbessern wir im Laufe einer jeden Saison stets alle Vorgaben, um hier durch ein ganzheitliches System Produktsicherheit auf höchstem Niveau zu erreichen und vor allem zu halten. Wir empfehlen uns somit als kompetenter und zuverlässiger Handelspartner für anspruchsvolle Kunden und leistungsfähige Lieferanten.