Lebensmittelsicherheitskonzept und Verbraucherschutz
Im Interesse aller Kunden und Verbraucher und somit auch in Ihrem eigenen
Interesse - persönlich mit Ihrer Familie als tägliche Endverbraucher - sind wir
zu der Überzeugung gelangt, dass sich die aktuell vorliegenden gesetzlichen
Regelungen der Behörden und Vorgaben diverser Umweltschutzorganisationen leider
nicht genügend mit den Forderungen und dem Recht der Verbraucher in puncto
effektiver Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelvertrauen decken.
Folglich haben wir u.a. in Form eines Leitfadens unsere ab sofort und allgemein
gültigen Lieferantenanforderungen neu definiert und diese strengen Kriterien
auch zeitgleich als rechtsverbindlichen Bestandteil unserer
Lieferantenvereinbarung festgelegt.
Um aber die praktische Umsetzbarkeit auch sicherzustellen, haben wir uns
rechtlich und inhaltlich an den Werten der Rückstands-Höchstmengen-Verordnung
(RHmV) und der akuten Referenzdosis (ARFD) orientiert. Ferner stützen wir uns
auf das Lebens- und Futtermittel-Gesetzbuch (LFGB) sowie Vorgaben des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des
Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) sowie der
UN-Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Unser Unternehmen bestimmt und korrigiert System und Umfang dieses zum Teil
normengelösten Konzeptes stets aktuell, abgestimmt auf die Effizienz zwischen
Chancen- und Risikomanagement im PDCA-Verfahren (plan-do-check-add).
Das Thema Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz ist seit jeher visionäres
Thema unseres Hauses. Im Februar 2002 zählt deshalb der Geschäftsführer Herr
Siegfried ZELGER zu den Initiatoren der Untersuchungsring und
Lebensmittelberatung Bayern (ULB) GmbH.
Ein stetes Anliegen war und ist es auch, die gesamte Prozesskette (FoodChain)
vom Erzeuger bis zum Kunden zu steuern und zu kontrollieren. Aber auch mit
Herstellern von Pflanzenschutzmitteln und Agraringenieuren stehen wir immer
wieder in engem Dialog.
Grundlage unserer Produktsicherheitspolitik ist jedoch die Produktion nach dem
EurepGAP Standard. Dieser definiert u.a. die Elemente der "good agricultural
practice" (GAP). Darin enthalten sind Themenfelder wie "Integrated Crop
Management" (ICM), "Integrated Pest Control" (IPC), "Quality Management System"
(QMS), "Hazard Analysis and Critical Control Points" (HACCP), Arbeitsgesundheit,
Arbeitssicherheit, Sozialwesen, Umweltschutz und Naturschutzmanagement.
1. Anbauflächen und Vertragserzeuger
Wir tragen dem Gedanken des kontrolliert integrierten Landbaus und der
ganzheitlichen Betrachtung von Erzeugung, Bearbeitung und Verpackung, Transport
und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, einschliesslich der
Vielschichtigkeit der ethnischen, kulturellen und sozialen Aspekte Rechnung.
Jeder Vertragserzeuger verpflichtet sich zur Einhaltung der aktuell gültigen
Richtlinien unseres Qualitätshandbuches. Die strengen Kontrollen zur Einhaltung
tragen dazu bei, dass sich die Kunden auf die gesicherte Herkunft der Früchte
und eine umwelschonende Landbewirtschaftung sowie höchste Qualität und
Produktsicherheit verlassen können.
Auswahl
Gemäss Qualitätshandbuch beginnt der Herstellungsprozess mit der Auswahl der
Anbaufläche laut ICM und der Vertragserzeuger bzw Vorlieferanten. Sämtliche
Anbauflächen werden dort ausgesucht, wo ideale Bedingungen für höchste Qualität
vorliegen. Agraringenieure prüfen anschliessend Risiken und Qualitäten der
Umgebung, aber auch Fähigkeiten und Kenntnisse der Erzeuger.
Anforderungen
Erzeuger müssen Schulungsmassnahmen absolvieren, um am EurepGAP Programm
teilhaben zu können. Ferner erhalten Sie umfassende Schulungen in phänologischer
Entwicklung, integriertem Schädlingsmanagement, nützliche Organismen,
Spritzmitteleinsatz. Seminarinhalte sind u.a. Umwelt- und Gesundheits- sowie
Verbraucherschutz, Bewässerung, Düngung, Zucht, Schnittechnik, etc. Dadurch ist
den Erzeugern das Bewusstsein für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz
nahegebracht worden.
Dokumentation
Vertragserzeuger führen schriftlich sog. Feldkarten, in denen alle acker- und
pflanzenbaulichen Massnahmen aufgezeichnet werden. Wir behalten uns vor,
Erzeuger mit unvollständig geführten Dokumentationen bei Ernte und Vermarktung
unberücksichtigt zu lassen.
Kontrollen
Ein kontrolliert integriert wirtschaftender Vertragslandwirt untersteht der
laufenden Kontrolle durch beauftragte Agraringenieure. Die Betriebe sind
verpflichtet, den regelmässig auch unangemeldet erscheinenden Kontrolleuren
Zutritt zum gesamten Betrieb zu gewähren.
2. Produktionsplanung und Produktion
Grundstein eines hohen Qualitätsstandards im weitesten Sinne sind gesunde Böden
und eine gute Produktionsplanung. Auf der Erzeugungsbasis der vergangenen Jahre
werden Daten abgeglichen und bewertet und führen zu strategischen Produktions-
und Aktionsplänen für bevorstehenden Fruchtsaisonen.
Dünge- und Pflanzenschutzprogramme
Von jeder Anbaufläche existieren Boden- und Blätter- sowie Fruchtproben, die
wiederum durch Agraringenieure genommen wurden und analysiert werden. Die
Ergebnisse finden direkten Eingang in Düngeprogramme. Ausserdem werden
Bewässerungsprogramme erstellt, bei denen die Bodenfeuchtigkeit und die
Verdunstung in Abhängigkeit der Pflanzenerfordernisse berücksichtigt werden.
Schädlingsbekämpfungsprogramme dürfen zu keinerlei Beeinträchtigung von Mensch
und Umwelt führen. Ebenso dürfen nützliche Organismen nicht geschädigt werden
und das natürliche Gleichgewicht muss erhalten bleiben. Neben chemischen
Behandlungen werden auch alternative Methoden angewandt. Besonderer Wert wird
auf den Einsatz von Nützlingen und modernen Wirkstoffen gelegt. Bei der Auswahl
der Mittel finden die in Deutschland geltenden Höchstwerte der MRL und ARfD
Berücksichtigung sowie die Wertedosierung und Giftigkeitsklassifizierung
bezüglich der Nachernte-Intervalle. Alle Produkte sind bekannte Markenartikel,
die zum Teil für die Erzeuger beschafft werden und ausschliesslich mittels
kalibrierter Sprühgeräte planmässig ausgebracht werden.
Zur Überwachung der Rückstandssituation von Pestiziden oder Schwermetallen, PCBs
oder sonstiger bedenklicher Substanzen werden regelmässig Bodenproben entnommen
und in akkreditierten Instituten untersucht.
3. Ernteplanung und Ernte
Die Ernteplanung erfolgt nach den jeweiligen Reifungszeiten der einzelnen
Regionen. Hierbei wird der Personal- und der Arbeitsmaterial- sowie der
Transportbedarf geplant und vorterminiert.
Da die Ernte unter Berücksichtigung des Reife- und Gesundheitszustandes erfolgt,
muss hier der Zeitabstand zwischen Pflanzenschutzmassnahmen und Ernte strikt
eingehalten werden. Wir beachten hier strikt die PHI-Werte (Nachernteintervalle)
und verschieben durchaus Erntetermine. Unsere Erzeugnisse werden erst geerntet,
wenn durch Rückstandsanalysen die Unbedenklichkeit nachgewiesen werden konnte
und dadurch die Anbaufläche zur Ernte freigegeben worden ist. Die Prüfberichte
der akkreditierten Labors beinhalten die sogenannten Farmer-Codes, die sich auch
auf den Lieferscheinen wiederfinden. So können wir bei laufenden Lieferungen
immer gewährleisten, die RHmV und die ARfD einzuhalten. Auf Anforderung stellen
wir unseren Kunden auch gerne die Farmer-Codes zur Verfügung.
Erntehelfer werden zu Beginn einer jeden Saison in den erforderlichen
Erntetechniken geschult und mit Arbeitskleidung und Arbeitsmitteln ausgestattet.
Die Ernte erfolgt per Hand und in kleinen desinfizierten Erntegebinden, um die
Früchte zu schonen, Quetschungen zu vermeiden und bestmögliche Selektion zu
gewährleisten. Hygienevorschriften werden strikt eingehalten. Die Erntekisten
tragen Feldnummern, welche Rückschluss auf den Farmer-Code zulassen.
4. Transport und Verpackung
Nach der Feldarbeit gelangen unsere gefüllten Ernetbehältnisse bereits direkt
per Kühlfahrzeug in die zentralen Packhäuser, um dort nach der Dokumentation und
Qualitätsprüfung mit Freigabe über die Vorkühlung in den Bearbeitungs- und
Verpackungstrakt zu gelangen.
5. Bearbeitung und Verpackung
Wir stellen allen Personen, die mit unseren Ernteerzeugnissen in Kontakt kommen
oder auch kommen können, entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung. Unsere
Hygienestandards sind definiert, veröffentlicht und bekannt und die
Produktionsleitung sorgt dafür, das diese auch bewusst eingehalten werden. Alle
Mitarbeiter sind durch Schulungen über alle Anwendungen informiert.
6. Transport zum Kunden
Die eingesetzten Transportfahrzeuge tragen den besonderen Produktmerkmalen
Rechnung und Beförderungsbedingungen sowie Versandanweisungen werden in
jeweiligen Transportverträgen festgelegt.
7. Durchführung und Umsetzung
Das vorliegende Sicherheitskonzept definiert sich u.a. durch diverse aktuelle
Kundenanforderungen mit zum Teil individuellen Pflanzenschutzmittel-Höchstmengen
und Wirkstoffverboten. Unsere Kunden würdigen die immensen Anstrengungen und den
beachtlichen Aufwand durch kontinuierliche Bestelltreue und ein solides
Preisniveau. Diese Vorteile können wir im Gegenzug zu unseren strengen Vorgaben
auch an unsere Vertrags- und Vorlieferanten weitergeben. Neben strikten
Sanktionen im Negativfalle erhalten diese somit auch erweiterte Möglichkeiten
bei Konformität.
Gemeinsam mit unseren Auftraggebern und Produzenten prüfen, korrigieren und
verbessern wir im Laufe einer jeden Saison stets alle Vorgaben, um hier durch
ein ganzheitliches System Produktsicherheit auf höchstem Niveau zu erreichen und
vor allem zu halten. Wir empfehlen uns somit als kompetenter und zuverlässiger
Handelspartner für anspruchsvolle Kunden und leistungsfähige Lieferanten.



